Vergleichende Analyse ausgewählter europäischer Erwachsenenbildungs- / Weiterbildungsgesetze und ihre Relevanz für eine Novellierung in Österreich

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Hauptbefund eines Vergleichs der gesetzlichen Grundlagen europäischer Staaten (mit Schwerpunkt deutschsprachiger Staaten) ist die klar erkennbare zeitliche Synchronizität der jeweiligen Regelungen untereinander. Dies lässt erkennen, dass es offenbar zumindest schon ab den 70er-Jahrendes letzten Jahrhunderts einen europäischen Diskurs zu EB/WB gibt, der sich zeitlich wandelt. Die Gesetze sind in ihrem zentralen Teil stets als Fördergesetze gefasst.

Grob lassen sich drei Phasen unterscheiden: Ab den 60er-Jahren dominiert die Festlegung von sehr allgemeinen Zielen im Sinne der Entwicklung des Individuums - in diese Phase fällt auch das österreichische EB-Fördergesetz von 1973. Ab den 90er-Jahren gibt es eine Hinwendung zu Kompetenzorientierung und den Bezug auf gesellschaftliche Herausforderungen, nach 2000 dominiert der Diskurs zum Lebenslangen Lernen (LLL) mit der Fokussierung auf strukturelle Ziele.

Der Befund ergibt, dass sich eine Modernisierung des österreichischen EB-Gesetzes im Sinne des Diskurses zum Lebensbegleitenden Lernen als zeitgemäß darstellt. Die Novelle beschreibt Rolle, Ziele, Aufgaben, Themenfelder der EB/WB im Sinne ihrer gewachsenen Bedeutung als strategischer Bereich zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Dabei sollte die Freiheit der EB/WB im Sinne der eigenständigen Definition ihrer Inhalte und Arbeitsweisen gewährleistet bleiben.